Gütliche Einigung spart
Geld, Zeit und Nerven
Das Ziel der Reiseschiedsstelle ist es, durch Vermittlung eines
neutralen Dritten bei bestehenden Streitfällen eine für Verbraucher und
Reiseanbieter befriedigende, einvernehmliche und rechtsverbindliche
Lösung herbei zu führen. Die Schlichtung berücksichtigt die Interessen
beider Parteien durch einen unabhängigen, sachverständigen Schlichter
nach neutraler Bewertung der Sach- und Rechtslage.
Der
Schlichter wirkt darauf hin, dass die Parteien eine gemeinsame Lösung
finden und unter Anleitung des Schlichters einen Vergleich schließen.
Eine außergerichtliche Schlichtung durch die Reiseschiedsstelle nützt
also allen Beteiligten.

