EU anerkannt
Die Reiseschiedsstelle hat die Anerkennung der Europäischen Union erhalten
Die Reiseschiedsstelle - Schlichtungsstelle für Online-Reisen - hat die offizielle Anerkennung der Europäischen Union erhalten. Die Verfahrensordnung erfüllt somit alle Auflagen und juristischen Bedingungen. Ebenfalls kann die Reiseschiedsstelle Streitigkeiten Grenzübergreifend schlichten. Bereits im Februar 2006 erhielt die Schlichtungsstelle die Anerkennung vom Bundesjustizministerium.
Weitere Informationen im Internet der Europäischen Union unter http://ec.europa.eu/consumers/redress/out_of_court/ecc_germany_en.htm

