Anfallende Kosten
Die Dienstleistungen der Reiseschiedsstelle sind für Sie, als Reisender, kostenfrei, denn die Kosten der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsverfahren werden durch den Trägerverein und die angeschlossen Unternehmen finanziert.
Lediglich Ihre eigenen Auslagen (wie beispielsweise Porto, Telefon- oder Faxkosten, Kopien usw., aber auch Ihre Anwaltskosten) sind von Ihnen zu tragen.

