Neutrale Schlichtung ist
einfacher als Sie denken
Deutsche oder europäische Reisende können sich an die Reiseschiedsstelle wenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Keine Möglichkeiten der Streitbeilegung durch die Parteien selbst
- Beide Parteien wollen die Angelegenheit außergerichtlich regeln
- Die Reise wurde im Internet (online) gebucht
- Der Reise-Anbieter ist Mitglieder oder Teilnehmer der Reiseschiedsstelle
- Die Ansprüche des Reisenden dürfen noch nicht verjährt sein und
- Gegenstand der Meinungsverschiedenheit muss eine tatsächliche oder vermeintliche Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Online-Buchung der Reise sein.

