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Reiseschiedsstelle Bonn

Neutrale Schlichtung ist
einfacher als Sie denken

Deutsche oder europäische Reisende können sich an die Reiseschiedsstelle wenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Keine Möglichkeiten der Streitbeilegung durch die Parteien selbst
  • Beide Parteien wollen die Angelegenheit außergerichtlich regeln
  • Die Reise wurde im Internet (online) gebucht
  • Der Reise-Anbieter ist Mitglieder oder Teilnehmer der Reiseschiedsstelle
  • Die Ansprüche des Reisenden dürfen noch nicht verjährt sein und
  • Gegenstand der Meinungsverschiedenheit muss eine tatsächliche oder vermeintliche Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Online-Buchung der Reise sein.

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