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Reiseschiedsstelle Bonn

01.07.2008 - Flugsicherheit für Kinder unter 2 Jahren:

Zum 16. Juli tritt eine neue EU-Vorschrift in allen Mitgliedsstaaten Kraft, die die Sicherheit von Kindern im Flugzeug betrifft.

In Deutschland war der so genannte Loop-Belt (Schlaufengurt) durch das Luftfahrtbundesamt bis vor einiger Zeit untersagt, nun beugt sich Deutschland dem EU-Recht.

Die Sendung „Kontraste" greift das Thema am 10. Juli auf. Die Rechtsunsicherheit ist noch unüberschaubar derzeit.

Eltern von Kleinkindern sollten sich vor Antritt einer Flugreise genau informieren, wie die Fluggesellschaft mit diesem Thema umgeht. Bei den Airlines gibt es dazu verschiedene Ansätze.

Die Reiseschiedsstelle und der Verband Internet Reisevertrieb setzen sich für eine Beförderung von Kindern unter zwei Jahren in Kindersitzen ein.

 

Weiterführende Links:

WDR: Montag 19. Mai: Sicherheit von Kindern im Flugzeug

Welcher Kindersitz bei welcher Airline (pdf)

Luftfahrbundesamt; aktuelle Informationen zur Kabinensicherheit

 


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