11.09.2008 - Schutz ohne Kosten - aber mit der Bereitschaft zur gütlichen Einigung
Bonn, den 11. September 2008.
Die clevere und oft erfolgreichere Alternative zum Prozess
Die schönsten Wochen des Jahres sind in der Regel genau das: ein unvergesslicher Höhepunkt in einem von Arbeit und Alltagsverpflichtungen geprägtem Jahr. Umso unerfreulicher, wenn dann ausgerechnet der für die Erholung so wichtige Urlaub nicht so glatt verläuft wie erhofft oder von der Werbung versprochen. Etwa, weil Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Reiseveranstalter auftreten bezüglich Unterkunft, Verpflegung oder Betreuung vor Ort. Können diese nicht ausgeräumt werden, muss nicht gleich der Gang zum Anwalt oder gar ein Gerichtsverfahren die Lösung sein. Beides ist zeitraubend und teuer. Stattdessen machen clevere Reisende Gebrauch von der Möglichkeit, die Reiseschiedsstelle anzurufen!
Wenn´s Probleme mit der Urlaubsbuchung gibt hilft die Reiseschiedsstelle
Nach nunmehr fast drei Jahren Tätigkeit kann sich die Bilanz der Reiseschiedsstelle sehen lassen: Wurde nach Anhörung der Beteiligten ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet, wurde dieser auch in allen Fällen angenommen. Die außergerichtliche Schlichtung in Reisestreitigkeiten zwischen Online-Buchern und Online-Reiseanbietern kann somit als Vorbild für die gesamte Tourismusbranche gelten. Schlichtung spart nicht nur Zeit, sondern schafft auch Vertrauen und eine weiterhin gute Beziehung zwischen den Vertragsparteien.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Homepage der Reiseschiedsstelle
Hier können Sie die Pressemitteilung downloaden
